Das BFSG verpflichtet viele Unternehmen zu barrierefreien digitalen Angeboten. Betroffen sind vor allem Websites mit Online-Verkauf oder Buchung. Die Kosten variieren stark: von wenigen hundert Euro für kleine Anpassungen bis zu mehreren tausend Euro für umfangreiche Relaunches. Kleinstunternehmen können unter Ausnahmen fallen. Wer frühzeitig plant, spart Geld und vermeidet Bußgelder.

BFSG und Barrierefreiheit: Was die Website-Umsetzung KMU wirklich kostet
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für viele Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen stellt sich seither eine drängende Frage: Ist meine Website betroffen – und wenn ja, was kostet mich die Umsetzung? Die Verunsicherung ist groß, denn die öffentliche Debatte schwankt zwischen Panikmache und Verharmlosung.
In diesem Beitrag ordnen wir die Rechtslage sachlich ein, klären, welche Unternehmen tatsächlich handeln müssen, und geben Ihnen realistische Kostenspannen an die Hand. So können Sie fundiert entscheiden, statt teure Fehler oder unnötige Ausgaben zu riskieren.
Was das BFSG von Ihnen verlangt
Das BFSG setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Konkret bedeutet das: Websites, Online-Shops und Apps müssen so gestaltet sein, dass sie auch mit Screenreadern, Tastaturnavigation oder bei Sehbeeinträchtigungen nutzbar sind.
Die technische Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Diese umfassen unter anderem:
- Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
- Alternativtexte für alle informativen Bilder
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit ohne Maus
- Klare Struktur durch korrekte Überschriftenhierarchie
- Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
- Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern
Wichtig zu verstehen: Das Gesetz betrifft in Österreich (Barrierefreiheitsgesetz) und in der Schweiz mit eigener Gesetzgebung ähnliche Sachverhalte. Wer im gesamten DACH-Raum verkauft, sollte die Anforderungen ohnehin als gemeinsamen Standard betrachten.
Ist Ihr Unternehmen überhaupt betroffen?
Dies ist die entscheidende Frage – und die gute Nachricht lautet: Nicht jede Website fällt unter das BFSG. Das Gesetz zielt auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen ab, die im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher angeboten werden.
Klar betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops mit Verkaufsfunktion (E-Commerce)
- Buchungs- und Reservierungssysteme (etwa für Hotels, Restaurants, Dienstleistungstermine)
- Bankdienstleistungen und Zahlungsdienste
- Websites mit Vertragsabschluss-Funktion online
In der Regel nicht betroffen sind:
- Reine Informations- oder Imagewebsites ohne Transaktionsfunktion
- Firmenpräsentationen, die lediglich Kontaktdaten und Leistungen zeigen
Die Kleinstunternehmen-Ausnahme
Eine zentrale Erleichterung für viele KMU: Dienstleistungsanbieter, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen, sind von den BFSG-Pflichten für Dienstleistungen ausgenommen.
Achtung – diese Ausnahme gilt nicht für Hersteller oder Händler physischer Produkte im Sinne des Gesetzes. Wenn Sie also einen klassischen Online-Shop betreiben, greift die Kleinstunternehmen-Regelung für den Verkauf von Waren nicht automatisch. Lassen Sie im Zweifel Ihre konkrete Konstellation rechtlich prüfen, bevor Sie Investitionen planen oder verwerfen.
Was die Umsetzung wirklich kostet
Hier trennt sich seriöse Beratung von Angstmarketing. Die Kosten hängen massiv von drei Faktoren ab: dem aktuellen Zustand Ihrer Website, deren Umfang und der technischen Basis. Wir geben Ihnen realistische Spannen für den DACH-Markt.
Schritt 1: Der Accessibility-Audit
Jede seriöse Umsetzung beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Ein professioneller Audit prüft Ihre Website systematisch gegen die WCAG-Kriterien und liefert einen priorisierten Maßnahmenkatalog.
- Kleine Website (bis ca. 10 Seiten): 500 bis 1.500 EUR
- Mittlere Website oder kleiner Shop: 1.500 bis 3.500 EUR
- Umfangreicher Shop oder Portal: 3.500 bis 8.000 EUR
Dieser Schritt ist die wichtigste Investition, denn er verhindert, dass Sie am falschen Ende Geld ausgeben.
Schritt 2: Die technische Umsetzung
Hier variieren die Kosten am stärksten. Eine relativ moderne, sauber programmierte Website benötigt oft nur punktuelle Korrekturen – etwa bei Kontrasten, Alternativtexten oder der Formularbeschriftung.
- Punktuelle Nachbesserungen (Kontraste, Alt-Texte, Fokus-Zustände): 800 bis 3.000 EUR
- Umfassende Anpassungen bei mittleren Websites: 3.000 bis 10.000 EUR
- Barrierefreier Relaunch bei veralteter technischer Basis: 8.000 bis 25.000 EUR und mehr
Die unangenehme Wahrheit: Wenn Ihre Website auf einer alten, technisch schlecht strukturierten Basis läuft, kann eine Nachrüstung teurer werden als ein Neuaufbau. In solchen Fällen lohnt sich die Überlegung, Barrierefreiheit direkt in einen ohnehin fälligen Relaunch zu integrieren.
Laufende Kosten nicht vergessen
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Dauerzustand. Jeder neue Blogbeitrag, jedes neue Produktbild und jede Funktionserweiterung muss den Standard einhalten. Kalkulieren Sie daher:
- Schulung Ihrer Redakteure: einmalig 500 bis 1.500 EUR
- Regelmäßige Prüfungen: je nach Umfang 200 bis 1.000 EUR jährlich
Vorsicht bei vermeintlichen Abkürzungen
Auf dem Markt tummeln sich zahlreiche Anbieter von sogenannten Accessibility-Overlays oder Barrierefreiheits-Widgets. Diese versprechen, per einfachem Code-Schnipsel Ihre Website „auf Knopfdruck barrierefrei" zu machen – oft für einen monatlichen Abonnementpreis.
Seien Sie hier äußerst kritisch. Fachverbände und Betroffenenorganisationen warnen deutlich vor solchen Lösungen. Overlays beheben die eigentlichen Probleme im Quellcode nicht, sondern legen lediglich eine oberflächliche Schicht darüber. In vielen Fällen verschlechtern sie die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen sogar. Rechtlich bieten sie keine verlässliche Absicherung – Sie zahlen also monatlich für eine Scheinlösung.
Echte Barrierefreiheit entsteht im Code selbst, nicht in einem darübergelegten Skript. Investieren Sie Ihr Budget lieber in eine solide technische Umsetzung.
So gehen Sie strategisch vor
Statt in Aktionismus zu verfallen oder das Thema zu ignorieren, empfehlen wir ein strukturiertes Vorgehen. Damit halten Sie die Kosten im Rahmen und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig.
1. Betroffenheit klären. Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Website überhaupt unter das BFSG fällt und ob Ausnahmen greifen. Diese Einschätzung – im Zweifel juristisch abgesichert – kostet wenig und verhindert Fehlinvestitionen.
2. Audit beauftragen. Lassen Sie den Ist-Zustand professionell bewerten. Ein guter Audit priorisiert Maßnahmen nach Aufwand und Wirkung, sodass Sie mit den wichtigsten Punkten beginnen können.
3. Quick Wins zuerst. Viele Verbesserungen sind günstig und schnell umsetzbar: Kontraste anpassen, Alternativtexte ergänzen, Überschriftenstruktur korrigieren. Damit erreichen Sie oft schon einen großen Teil der Konformität.
4. Substanzielle Maßnahmen planen. Größere technische Anpassungen sollten Sie budgetiert und terminiert angehen. Prüfen Sie, ob eine Integration in einen geplanten Relaunch wirtschaftlicher ist.
5. Prozesse etablieren. Sorgen Sie dafür, dass Barrierefreiheit dauerhaft eingehalten wird – durch Schulungen, Checklisten und regelmäßige Kontrollen.
Ein oft übersehener Nebeneffekt
Barrierefreiheit ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance. Eine zugänglich gestaltete Website ist für alle Nutzer besser bedienbar, lädt oft schneller und wird von Suchmaschinen positiver bewertet. Saubere Überschriftenstruktur, aussagekräftige Alternativtexte und klare Navigation sind zugleich klassische SEO-Faktoren. Sie erweitern Ihre potenzielle Zielgruppe – rund jeder zehnte Mensch im DACH-Raum lebt mit einer Behinderung – und verbessern die Nutzererfahrung insgesamt. Die Investition zahlt also doppelt.
Fazit: Handeln Sie besonnen und rechtzeitig
Das BFSG betrifft längst nicht jedes Unternehmen, aber für Betreiber von Online-Shops, Buchungssystemen und transaktionsbasierten Websites führt kaum ein Weg an barrierefreier Umsetzung vorbei. Die Kosten reichen von wenigen hundert Euro für Kleinstanpassungen bis zu fünfstelligen Beträgen bei umfangreichen Relaunches – die tatsächliche Höhe hängt entscheidend vom Zustand Ihrer bestehenden Website ab.
Bei Nichterfüllung drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Abmahnungen und Reputationsschäden. Wer jedoch besonnen vorgeht – erst die Betroffenheit klärt, dann auditiert und priorisiert – vermeidet sowohl unnötige Ausgaben als auch rechtliche Risiken. Vermeiden Sie Scheinlösungen wie Overlays und investieren Sie in echte, im Code verankerte Barrierefreiheit.
Als Digitalagentur begleiten wir KMU im DACH-Raum von der ersten Einschätzung über den Audit bis zur vollständigen Umsetzung. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihre Website Handlungsbedarf hat – realistisch, transparent und ohne Panikmache.


