Das BFSG verpflichtet seit Juni 2025 viele Unternehmen zu barrierefreien digitalen Angeboten, vor allem Online-Shops und Dienstleistungs-Websites. Grundlage sind die WCAG-Standards. Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen sind teils ausgenommen. Prüfen Sie Betroffenheit, führen Sie ein Audit durch und setzen Sie die vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust um. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 EUR.

Barrierefreiheit im Web ist längst keine freiwillige Kür mehr, sondern für viele Unternehmen eine gesetzliche Pflicht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt Deutschland den European Accessibility Act (EAA) in nationales Recht um. Für zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen bedeutet das: Ihre Website, Ihr Online-Shop oder Ihre App müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein, andernfalls drohen Abmahnungen und empfindliche Bußgelder.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wen das BFSG betrifft, welche konkreten Anforderungen gelten und wie Sie Ihre digitalen Angebote rechtssicher und zugleich benutzerfreundlich gestalten. Auch für Unternehmen in Österreich und der Schweiz lohnt der Blick, da der EAA EU-weit greift und barrierefreies Design ohnehin ein internationaler Standard wird.
Was ist das BFSG und warum betrifft es Ihr Unternehmen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, genutzt werden können. Grundlage ist die EU-Richtlinie European Accessibility Act, die in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Regeln schafft.
Betroffen sind nicht nur öffentliche Stellen, wie es bei früheren Regelungen der Fall war, sondern ausdrücklich auch die Privatwirtschaft. Damit rücken genau jene Unternehmen in den Fokus, die im Internet Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten.
Zu den erfassten digitalen Angeboten zählen insbesondere:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Websites von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern
- Buchungssysteme im Personenverkehr
- Telekommunikationsdienste
- E-Books und entsprechende Software
Wenn Sie also einen Online-Shop betreiben oder über Ihre Website Verträge abschließen lassen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie unter das Gesetz fallen.
Wen trifft die Pflicht, und wer ist ausgenommen?
Eine der wichtigsten Fragen für Entscheider lautet: Bin ich überhaupt betroffen? Das BFSG unterscheidet zwischen Herstellern, Händlern und Dienstleistern. Für Website-Betreiber ist vor allem die Dienstleistungsebene relevant.
Grundsätzlich gilt: Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Dienstleistungen für Verbraucher anbietet, muss diese barrierefrei gestalten. Ein typisches Beispiel ist der Online-Shop, über den Endkunden Waren bestellen können.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen. Diese greift, wenn Sie Dienstleistungen anbieten und:
- weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen EUR aufweisen.
Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wenn Ihr Unternehmen also ein Produkt im Sinne des Gesetzes in Verkehr bringt, kann die Pflicht trotz geringer Größe bestehen. Reine Firmen-Websites ohne Transaktionsfunktion, die ausschließlich informieren und keine Dienstleistung im Sinne des Gesetzes anbieten, fallen in der Regel nicht unter die Pflicht.
Weil die Abgrenzung im Einzelfall juristisch anspruchsvoll ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre konkrete Situation rechtlich prüfen zu lassen. Die Unsicherheit darf jedoch kein Grund sein, Barrierefreiheit aufzuschieben, denn sie bringt unabhängig von der Rechtslage handfeste Vorteile.
Die vier Prinzipien barrierefreier Websites
Die technische Grundlage für barrierefreie Websites bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), konkret die Konformitätsstufe AA. In der Praxis orientiert sich die Umsetzung an vier zentralen Prinzipien, die unter dem Kürzel POUR bekannt sind: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.
Wahrnehmbar
Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Das bedeutet beispielsweise, dass Bilder mit beschreibenden Alternativtexten versehen werden, damit Screenreader sie vorlesen können. Videos sollten Untertitel erhalten, und der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss ausreichend hoch sein. Als Richtwert gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text.
Bedienbar
Die gesamte Website muss sich auch ohne Maus bedienen lassen, allein über die Tastatur. Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Nutzer von Screenreadern navigieren häufig per Tab-Taste. Interaktive Elemente wie Formulare, Buttons und Menüs müssen daher logisch fokussierbar und auslösbar sein. Auch ausreichend Zeit für Eingaben und der Verzicht auf blitzende Inhalte, die Anfälle auslösen können, gehören dazu.
Verständlich
Inhalte und Bedienung sollten nachvollziehbar sein. Dazu zählen klare Sprache, eine konsistente Navigation und verständliche Fehlermeldungen. Wenn in einem Formular eine falsche Eingabe erfolgt, muss der Nutzer klar erkennen, wo der Fehler liegt und wie er ihn beheben kann.
Robust
Die Website muss mit unterschiedlichen Technologien und assistiven Hilfsmitteln kompatibel sein. Das erreichen Sie durch sauberen, standardkonformen HTML-Code und den korrekten Einsatz von ARIA-Attributen, die Screenreadern zusätzliche Informationen über die Struktur liefern.
Konkrete Maßnahmen für die Umsetzung
Die gute Nachricht: Barrierefreiheit lässt sich systematisch angehen. Statt alles auf einmal umzubauen, empfehlen wir ein strukturiertes Vorgehen.
1. Bestandsaufnahme durchführen. Starten Sie mit einem Audit Ihrer bestehenden Website. Automatisierte Tools wie der WAVE Evaluation Tool oder Lighthouse geben erste Hinweise auf technische Mängel. Diese Werkzeuge erkennen jedoch nur einen Teil der Probleme. Für ein vollständiges Bild sind manuelle Tests, etwa mit einem Screenreader oder ausschließlicher Tastaturbedienung, unerlässlich.
2. Prioritäten setzen. Konzentrieren Sie sich zuerst auf die kritischen Nutzerpfade. Dazu gehören der Bestellprozess im Shop, Kontakt- und Anmeldeformulare sowie die Hauptnavigation. Diese Elemente entscheiden darüber, ob ein Nutzer sein Ziel überhaupt erreichen kann.
3. Technische Grundlagen schaffen. Achten Sie auf semantisch korrektes HTML, eine logische Überschriftenstruktur und eindeutige Beschriftungen von Formularfeldern. Diese Basis erleichtert nicht nur die Barrierefreiheit, sondern verbessert auch Ihre Suchmaschinenoptimierung.
4. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Das BFSG verlangt, dass Sie Informationen zur Barrierefreiheit Ihres Angebots bereitstellen. Darin erläutern Sie, wie die Anforderungen erfüllt werden und bieten eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen an.
5. Mitarbeitende und Prozesse einbinden. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern eine Daueraufgabe. Jeder neue Inhalt, ob Blogbeitrag, Produktbild oder PDF, sollte den Standards entsprechen. Schulen Sie Ihr Team und verankern Sie entsprechende Checklisten im redaktionellen Alltag.
Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass sogenannte Accessibility-Overlays oder Toolbars per Knopfdruck für Compliance sorgen. Diese Plug-ins versprechen eine schnelle Lösung, decken die tatsächlichen Anforderungen jedoch nur oberflächlich ab und können die Bedienung für Betroffene sogar verschlechtern. Echte Barrierefreiheit entsteht im Fundament der Website, nicht durch eine nachträgliche Schicht.
Risiken bei Nichteinhaltung und Chancen durch Barrierefreiheit
Wer die Vorgaben ignoriert, geht ein spürbares Risiko ein. Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können Verstöße prüfen und Maßnahmen anordnen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 100.000 EUR. Hinzu kommt die Gefahr von Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände sowie ein möglicher Reputationsschaden.
Doch Barrierefreiheit sollte nicht nur als Pflicht, sondern als Chance verstanden werden. In Deutschland leben mehrere Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Rechnet man temporäre Einschränkungen und altersbedingte Beeinträchtigungen hinzu, erreichen Sie mit einer zugänglichen Website eine deutlich größere Zielgruppe. Gerade angesichts des demografischen Wandels im DACH-Raum wächst diese Nutzergruppe stetig.
Barrierefreiheit zahlt zudem direkt auf andere Unternehmensziele ein:
- Bessere Usability für alle: Klare Strukturen, gute Kontraste und verständliche Sprache kommen jedem Besucher zugute.
- Stärkere SEO-Leistung: Suchmaschinen bevorzugen saubere Semantik und gut strukturierte Inhalte, viele Barrierefreiheitsmaßnahmen verbessern automatisch Ihr Ranking.
- Höhere Conversion-Raten: Ein reibungsloser, verständlicher Bestellprozess reduziert Abbrüche und steigert den Umsatz.
- Positives Markenimage: Unternehmen, die Inklusion ernst nehmen, positionieren sich als verantwortungsbewusst und zukunftsorientiert.
Diese Vorteile machen deutlich: Die Investition in Barrierefreiheit rechnet sich nicht nur als Risikovermeidung, sondern als strategischer Wettbewerbsvorteil.
Fazit: Jetzt handeln statt abwarten
Das BFSG hat die digitale Barrierefreiheit von einer freiwilligen Maßnahme zu einer rechtlichen Verpflichtung gemacht. Für viele kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere Betreiber von Online-Shops und transaktionsbasierten Websites, besteht konkreter Handlungsbedarf. Prüfen Sie zunächst, ob Sie unter die Pflicht fallen oder von der Kleinstunternehmer-Ausnahme profitieren, und verschaffen Sie sich im Zweifel rechtliche Klarheit.
Unabhängig von der genauen Rechtslage lohnt es sich, Barrierefreiheit aktiv anzugehen. Mit einem strukturierten Audit, der Umsetzung der WCAG-Prinzipien und sauberen technischen Grundlagen schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine bessere Nutzererfahrung, mehr Reichweite und ein stärkeres Markenbild.
Wenn Sie unsicher sind, wo Ihre Website aktuell steht oder welche Maßnahmen für Sie Priorität haben, unterstützen wir Sie gerne mit einem fundierten Barrierefreiheits-Audit und einer praxisnahen Umsetzungsstrategie. So machen Sie Ihr digitales Angebot nicht nur konform, sondern zukunftssicher.


